Rechtsprechung
BVerwG, 05.06.1989 - 2 B 62.89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fürsorgepflicht eines Dienstherrn - Warnpflicht vor der Begehung von Straftaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 01.04.1988 - 1 K 87.28
- VGH Bayern, 15.02.1989 - 3 B 88.01680
- BVerwG, 05.06.1989 - 2 B 62.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 05.06.1989 - 2 B 62.89
Aus dem Vorbringen der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] ). - BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 05.06.1989 - 2 B 62.89
Ob die Rechtsauffassung zutrifft, ist aber keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des anzuwendenden materiellen Rechts (ständige Rechtsprechung, unter anderem auch Urteile vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - und vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82
Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden …
Auszug aus BVerwG, 05.06.1989 - 2 B 62.89
Denn bei derartiger mehrfacher Begründung im Berufungsurteil ist die Revision nur zuzulassen, wenn in bezug auf jede der Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - und vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - , jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 05.06.1989 - 2 B 62.89
Aus dem Vorbringen der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] ). - BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 25.80
Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an die …
Auszug aus BVerwG, 05.06.1989 - 2 B 62.89
Ob die Rechtsauffassung zutrifft, ist aber keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des anzuwendenden materiellen Rechts (ständige Rechtsprechung, unter anderem auch Urteile vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - und vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] mit weiteren Nachweisen).